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Flottenerneuerungsprogramm für Lkw: Jetzt profitieren!
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Für die Umwelt umrüsten: Das Flottenerneuerungsprogramm für Lkw
Das Flottenerneuerungsprogramm für Lkw wird neu aufgelegt. Renault Trucks Kunden profitieren durch die Abwrackprämie von einer Förderung bis zu 15.000 € pro Fahrzeug wenn dafür ein altes Nutzfahrzeug aus der Flotte verschrottet wird.
Zweck des Flottenerneuerungsprogramms ist es, durch einen finanziellen Zuschuss für den Käufer einen Anreiz zu schaffen für den Austausch der Bestandsflotte schwerer Lkw zugunsten moderner Fahrzeuge mit Elektroantrieb oder Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI.
Flottenerneuerungsprogramm für Lkw: So profitieren Sie von der Abwrackprämie
Vom 26.07.2021 bis 31.10.2021 können Sie von der Abwrackprämie profitieren und einen Antrag auf Förderung eines Neufahrzeugs beim Bundesamt für Güterverkehr stellen:
Der Antrag und die Bewilligung des Antrags müssen vor dem Kauf erfolgen.
Voraussetzungen für Ihr Bestandsfahrzeug
- Schadstoffklasse Euro 0 bis Euro V oder EEV
- Fahrzeugklasse N2/N3 (ab 7,5 t zGG)
- Das Fahrzeug muss 12 Monate durchgehend zugelassen gewesen sein oder 12 Monate in Inbetriebnahme in Deutschland gewesen sein, falls eine Zulassung nicht gesetzlich vorgeschrieben war.
- Die Verschrottung muss spätestens zwei Monate nach der Erstzulassung des Neufahrzeugs erfolgen - spätestens bis zum 30.06.2022.
Voraussetzungen für Ihr Neufahrzeug
- Abschluss des Kaufvertrags bzw. verbindliche Bestellung des Fahrzeugs darf frühestensnach der Antragstellung erfolgen und spätestens ein Monat nach Bewilligung des Antrags.
- Schadstoffklasse Euro VI oder alternativer Antrieb, z.B. Vollelektrischer Lkw
- Fahrzeugklasse N2/N3 (ab 7,5 t zGG)
- Baujahr 2021 oder neuer
- Mindesthaltedauer des Fahrzeugs: 24 Monate
- Unterdurchschnittliche CO2-Emissionen in der jeweiligen Fahrzeugklasse
- Mindestens zwei Zusatzausstattungen zur Verringerung des CO2-Ausstoßes
- Rollwiderstandsoptimierte Reifen der Energieeffizienzklasse A oder B (falls diese Effizienzklassen für dieses Fahrzeug dauerhaft nicht verfügbar sind oder nicht dem Verwendungszweck des Fahrzeugs entsprechen, muss eine Herstellerbescheinigung vorgelegt werden.).
- Abbiegeassistenzsystem (förderfähig)
Wir beraten Sie gerne - um Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder finden Sie einen Händler über unsere Standortsuche.
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